Bedarfs- und Verbrauchsorientierte Energieausweise:
Bei einem Neubau, bei Eigentümerwechsel und bei einer Neuvermietung von Nichtwohngebäuden ist ein Energieausweis gem. EnEV (Energieeinsparverordnung) gesetzlich gefordert.
Für Neubauten wird der Energieausweis immer auf Basis des errechneten zu erwartenden Energiebedarfs ausgestellt.
Für Bestandsgebäude sind sowohl Energiebedarfsausweise und Energieverbrauchsausweise möglich.
Wird der Energieausweis auf Basis des Energiebedarfs ausgestellt, erfolgt eine umfangreiche Aufnahme und Analyse des Gebäudebestandes.
Insofern die nötigen Energieverbrauchsdaten vorhanden sind, kann auch ein Energieausweis auf Basis des Verbrauchs ausgestellt werden.
Sprechen Sie uns an, und wir können ermitteln, welcher Energieausweis für Sie der Richtige ist und Ihnen für ihr Gebäude ein individuelles Angebot erstellen.