Energieausweis °

Beispiel-Prozess

Wir begleiten Sie durch die Sanierung ihres Wohngebäudes, von der ersten Bestandsaufnahme bis hin zur Abnahme der durchgeführten Maßnahmen auf der Baustelle. 

Ein möglicher Prozess könnte sich folgendermaßen gestalten:

  1. Vor-Ort-Energieberatung nach BAFA (LINK)
    1. Bestandsaufnahme vor Ort
    2. Analyse des Gebäudebestandes und Erstellung eines Beratungsberichtes
  2. Entwurfsplanung und Kostenberechnung
  3. Genehmigungs- und Ausführungsplanung
  4. Fördermittelberatung und –beantragung
  5. Bauüberwachung
  6. Abschließende Dokumentation, Erbringung von Verwendungsnachweisen für  Fördermittelgeber

 

Bedarfs- und Verbrauchsorientierte Energieausweise: 

Bei einem Neubau, bei Eigentümerwechsel und bei einer Neuvermietung von Wohngebäuden ist ein Energieausweis gem. EnEV (Energieeinsparverordnung) gesetzlich gefordert. 

 

Neubauten

Für Neubauten wird der Energieausweis immer auf Basis des errechneten zu erwartenden Energiebedarfs ausgestellt.

 

Bestandsgebäude

Für Bestandsgebäude sind sowohl Energiebedarfsausweise und Energieverbrauchsausweise möglich. Welcher Ausweis der Richtige ist, hängt z.B. von Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten ab und muss jeweils individuell erörtert werden.

Wird der Energieausweis auf Basis des Energiebedarfs ausgestellt, erfolgt eine umfangreiche Aufnahme und Analyse des Gebäudebestandes. Bei einem Verbrauchsbasiertem Ausweis, dienen die vom Eigentümer zusammengestellten Energieverbrauchsdaten als Grundlage.

Wir erstellen für ihr Gebäude ein individuelles Angebot.

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