Energieberatung °

Bestandsgebäude

Wir bieten Ihnen eine umfangreiche Energieberatung an, die darauf abzielt, den Energieverbrauch ihres Hauses für Sie sinnvoll zu senken. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Absichten, Pläne und das vorhandene Budget.

Vor-Ort-Beratung nach BAFA

Bei konkreten Sanierungsabsichten bildet die sogenannte Vor-Ort-Beratung nach BAFA eine perfekte Grundlage, um fundierte und wirtschaftlich sinnvolle Sanierungskonzepte zu erarbeiten. Die Beratung wird mit 80 %, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert.

Typischerweise läuft eine Vor-Ort-Beratung folgendermaßen ab:

  1. Erfassung des Ist-Zustandes des Gebäudes vor Ort bzgl. der bautechnischen und -physikalischen Gegebenheiten sowie der Heizungsanlage
  2. Softwaregestützte Bestandsanalyse und Ausarbeitung von Sanierungsmaßnahmen
  3. Erstellung eines umfassenden Beratungsberichtes, welcher den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes abbildet, konkrete, wirtschaftlich sinnvolle Einzelmaßnahmen und Gesamtmaßnahmenpakete aufzeigt und Fördermöglichkeiten vorschlägt
  4. Mündliche Erläuterung des Beratungsberichtes, insbesondere der aufgezeigten Maßnahmen zur Energie- und Heizkostenersparnis

 

Weiterführende Informationen finden Sie bei BAFA - Vor-Ort-Beratung.

 

Neubauten

Planen Sie einen Neubau, so unterstützen wir Sie gerne bei dem Entwurf des passenden Energiekonzeptes. 

Sind wir am Entwurfsprozess beteiligt, können wir helfen, das Gebäude auf die klimatischen Bedingungen vor Ort auszurichten und somit den Energiebedarf für Heizung, Kühlung, Belüftung und Beleuchtung von vornherein möglichst gering zu halten.

Die Deckung des möglichst minimalen Energiebedarfes erfolgt unter Berücksichtigung der erneuerbaren Energien vor Ort. 

Ein weiterer unvermeidlicher Anspruch an ein Energiekonzept ist natürlich die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen (bzgl. Wärmeschutz, der Nutzung erneuerbarer Energien, sommerlicher Wärmeschutz und denen eines Lüftungskonzepts) sowie ggf. den von den Fördermittelgebern gestellten Anforderungen.

 

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