Nichtwohngebäude°

 

Bedarfs- und Verbrauchsorientierte Energieausweise: 

Bei einem Neubau, bei Eigentümerwechsel und bei einer Neuvermietung von Nichtwohngebäuden ist ein Energieausweis gem. EnEV (Energieeinsparverordnung) gesetzlich gefordert. 

 
Neubauten

Für Neubauten wird der Energieausweis immer auf Basis des errechneten zu erwartenden Energiebedarfs ausgestellt.

 
Bestandsgebäude

Für Bestandsgebäude sind sowohl Energiebedarfsausweise und Energieverbrauchsausweise möglich. 

Wird der Energieausweis auf Basis des Energiebedarfs ausgestellt, erfolgt eine umfangreiche Aufnahme und Analyse des Gebäudebestandes. 

Insofern die nötigen Energieverbrauchsdaten vorhanden sind, kann auch ein Energieausweis auf Basis des Verbrauchs ausgestellt werden.

Sprechen Sie uns an, und wir können ermitteln, welcher Energieausweis für Sie der Richtige ist und Ihnen für ihr Gebäude ein individuelles Angebot erstellen.

Beratung für Unternehmen

Ob Kino, Restaurant, Fitnessstudio oder produzierendes Gewerbe; wir beraten Sie gerne zu möglichen Energieeffizienzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen. Die Beratung ist dabei individuell auf ihr Unternehmen, die darin stattfindenden Abläufe und ihre Unternehmenspläne zugeschnitten. 

Haben Sie einen konkreten Sanierungsbedarf, dann erstellen wir für Sie einen Sanierungsfahrplan, helfen bei der Beantragung der Fördermittel und begleiten Sie auch bei der Umsetzung. Oder wollen Sie einfach einmal wissen, ob Ihr Unternehmen energetisch optimal aufgestellt ist? Zwischen 5 und 20% Energieeinsparungspotential finden wir in der Regel immer, meist sogar weit darüber.

 
Energieberatung im Mittelstand nach BAFA Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

  • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro;

  • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro;

  • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro.

Bei konkreten Sanierungsabsichten aber auch für eine grundlegende Analyse von möglichen Einsparpotentialen ist die Energieeffizienzberatung eine gute Grundlage um fundierte und wirtschaftlich sinnvolle Konzepte und mögliche Fördermittelbezüge zu erarbeiten.

Die Energieberatung im Mittelstand wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit 80 % der Beratungskosten gefördert einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung. Bei Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von über 10.000 Euro können bis zu 8.000 Euro Fördermittel in Anspruch genommen werden. Bei Unternehmen mit geringeren Energiekosten beträgt die maximale Förderhöhe 1.200 Euro.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die

  1. weniger als 250 Personen beschäftigen und
  2. einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
 
Beratungsprozess

Beispiel: „Möbel Brügge“ in Neumünster

Leistung: 

  • Potenzial- und Detailanalyse des gesamten Betriebes
  • Detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung

Mehr Info’s: 

Bei dieser Energieberatung lag der Fokus auf der Beleuchtung. Auf Basis der ermittelten Potenziale wurden gemeinsam konkrete Maßnahmen ermittelt und auf energieeffiziente LED-Technik umgestiegen. Durch den Einsatz von Hocheffizienzpumpen ist zudem die Effizienz des Heizungssystems gesteigert worden.

Der errechnete Energieverbrauch (Strom) im Bestand für das betrachtete System mit Beleuchtung und Pumpen (in einem Teil des Unternehmens) betrug ca. 200.000 kWh/a. Der nach Ausführung der Maßnahmen errechnete Energieverbrauch beträgt ca. 120.000 kWh/a. Das ergibt eine Einsparung von ca. 80.000 kWh/a entsprechend ca. 40 %. Für diesen Betrieb bedeutet das eine Stromersparnis von 12.000 Euro pro Jahr bei einem sehr niedrigen Strompreis von 15 Cent/kWh.

Die Investitionskosten beliefen sich auf ca. 120.000 Euro. Abzüglich ca. 38.000 Euro Fördermittel (inkl. Förderung der Energieberatung) sind ca. 82.000 Euro Nettoinvestition zur Umsetzung notwendig gewesen. Nach ca. 6 – 7 Jahren haben sich die Maßnahmen in diesem Beispiel amortisiert.

Weiterführende Informationen zur Energieberatung von Unternehmen finden Sie auf unserem Flyer (Flyer) oder den Seiten des BAFA.

 
Neubau

Planen Sie einen Neubau, so unterstützen wir Sie gerne bei dem Entwurf des passenden Energiekonzeptes. 

Sind wir am Entwurfsprozess beteiligt, können wir helfen, das Gebäude auf die klimatischen Bedingungen vor Ort auszurichten und somit den Energiebedarf für die Heizung, Kühlung, Belüftung und Beleuchtung von vornherein möglichst gering zu halten. 

Die Deckung des möglichst minimalen Energiebedarfes erfolgt unter Berücksichtigung der erneuerbaren Energien vor Ort. 

Ein weiterer Anspruch an ein Energiekonzept ist natürlich die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie ggf. den von den Fördermittelgebern gestellten Anforderungen.

Für die Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen gibt es eine Menge attraktiver Förderprogramme. Im Folgenden sind beispielhaft die wesentlichen Programme genannt:

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die KfW bietet Unternehmen ein breites Spektrum an Programmen zur Förderung von Investitionen in sparsame Neubauten oder energetische Sanierungen von Nichtwohngebäuden.

Ein beliebtes Förderprogramm der KfW diesbezüglich ist z.B. das Folgende:

* KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren: Der Kauf oder Bau eines KfW-Energie-Effizienzhauses wird durch ein Darlehen mit attraktiven Zinssatz und Tilgungszuschuss gefördert. Auch für die energetische Sanierung einer Immobilie oder der Kauf einer bereits sanierten Immobilie bietet die KfW attraktive Darlehen oder alternativ Investitionszuschüsse. Förderfähig sind Komplettsanierungen zum KfW-Energie-Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen wie z.B. eine verbesserte Wärmedämmung, Fensteraustausch, die Erneuerung der Heizungsanlage, die Installation einer Solarthermieanlage oder den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Förderbedingungen und -konditionen der Energieeffizienzhäuser.

Des Weiteren fördert die KfW zum Beispiel die Nutzung erneuerbarer Energien, die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen oder Maßnahmen zur Nutzung oder Vermeidung von Abwärme oder.

Weiterführende Informationen zu den Förderprogrammen für Unternehmen finden Sie hier.

 
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Neben der Förderung von Energie- und Umsetzungsberatung für kleine und mittlere Unternehmen bietet das BAFA auch eine Vielzahl an Förderprogrammen zur Umsetzung von Energiesparmaßnahmen. 

Folgende Förderprogramme sind z.B. für Eigentümer von Nichtwohngebäuden bzw. Unternehmer interessant:

Heizen mit Erneuerbaren Energien: Das Heizen mit erneuerbaren Energien wird vom BAFA mit Zuschüssen gefördert, sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude. Förderfähig sind Investitionen in Solarthermieanlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen wie z.B. Pelletöfen. Kombinationen von Maßnahmen werden wiederum mit zusätzlichen Boni-Förderungen belohnt.

*Querschnittstechnologie: Mit diesem Förderprogramm unterstützt Sie das BAFA bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen wie z.B. die Anschaffung von elektrischen Antrieben, Hocheffizienzpumpen, Drucklufterzeuger sowie Investitionen in Wärmerückgewinnungsanlagen.

Die Höhe der Zuwendungen beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten und maximal 100.000 Euro.

Ebenso fördert das BAFA z.B. die Anschaffung eines Blockheizkraftwerken oder bei Bestandsgebäuden die Heizungsoptimierung mittels Hocheffizienzpumpen oder einem hydraulischen Abgleich. Unter folgendem Link können Sie sich einen Überblick über die Förderprogramme verschaffen und weitere Details zu den genannten Förderprogrammen erhalten.

 

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Die IFB Hamburg fördert unter Anderem die Modernisierung von Nichtwohngebäuden im Hamburger Stadtgebiet. In der Regel sind diese Fördermittel der IFB Hamburg mit denen der KfW kumulierbar.

Folgende Förderprogramme sind z.B. für Eigentümer von Nichtwohngebäuden interessant:

Programm für Nichtwohngebäude fördert die Erstellung einer Energiebilanz und die umfassende Sanierungen der Gebäudehülle oder die Modernisierung einzelner Bauteile mit attraktiven Zuschüssen – je nach eingesparter kWh Heizwärme oder saniertem Quadratmeter Bauteilfläche. 

* Das Programm Erneuerbare Wärme fördert den Einsatz erneuerbarer Energien wie die Installation thermischer Solaranlagen, die Nutzung von Biomasse z.B. mittels Holzpelletöfen sowie Anlagenkombinationen mit Wärmepumpen.

Die Zuschüsse richten sich nach eingesparter Tonne CO2.

Weiterführende Informationen zu den Förderprogrammen der IFB Hamburg finden Sie hier: ifbhh modernisierung von nichtwohngebaeuden

Daniel Wickersheim ist autorisierter „Qualitätssicherer-Energie“ bei der IFB Hamburg und wir unterstützen Sie gerne beratend oder bei der Beantragung dieser Fördermittel.

 

Förderprogramme in Regionen außerhalb Hamburgs

Auch für Regionen außerhalb Hamburgs gibt es regionale Förderprogramme, die sich mit den bundesweiten Förderprogrammen kombinieren lassen. Wir beraten Sie gerne individuell! Wenn Sie selbst schon mal nach weiteren passenden Förderprogrammen suchen möchten, hilft Ihnen dabei vielleicht die folgende Förderdatenbank des Bundes.